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5 Jahre Qualitätsgarantie


Garantie-Bedingungen

Wir räumen Ihnen, über die gesetzlichen Mängelrechten hinaus, auf fleuresse® Bettwäsche eine Garantie von 5 Jahren ein. Die Frist für die Berechnung beginnt mit dem Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich der fleuresse® Herstellergarantie umfasst die Bundesrepublik Deutschland. 

Die Garantie umfasst sämtliche Defekte, die nicht auf Verschleiß, übermäßigem Gebrauch oder unsachgemäßer Behandlung beruhen. 

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen der fleuresse® Herstellergarantie nach unserer Wahl die Behebung des Mangels oder den Austausch durch ein gleichwertiges Produkt. Die Rückerstattung des Artikelpreises schließen wir im Rahmen der Qualitätsgarantie grundsätzlich aus. 

Sofern der Mangel innerhalb der Laufzeit des gesetzlichen Gewährleistungsanspruches (bis 2 Jahre nach Kauf) auftritt, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner (haben Sie den Artikel im Handel erworben, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben - bei Kauf im fleuresse® Online-Shop wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst). 

Tritt der Mangel außerhalb des gesetzlichen Gewährleistungsanspruches auf (2 bis 5 Jahre nach Kauf) wenden Sie sich bitte an uns als Garantie-Geber:

fleuresse GmbH
Kirchbergstraße 23 
86167 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 5210-620
E-Mail: info@fleuresse.de

Geschäftsführer: Ellen Dinges-Dierig, Michael Jägle

Handelsregister: Amtsgericht Augsburg, HRB 14091
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 811717531

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie-Leistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantie-Falls ermöglichen (z.B. durch Einschicken der Ware). 

Für die Beantragung der Garantie-Leistung ist eine Rechnungskopie oder ein Kaufbeleg beizufügen. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantie-Leistung ablehnen. Die Kosten der Rücksendung der defekten Ware an den Garantie-Geber, sowie die Kosten für den Versand der Austauschware an den Kunden, sind im Rahmen der Inanspruchnahme der Garantie vom Kunden zu tragen.

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Mängelhaftung) wird durch die Garantie nicht eingeschränkt.